Stellungnahme der FAMH zur KVG-Änderung an das BAG


Stellungnahme der FAMH zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung – Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug


Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit, zur Vernehmlassung „Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung – Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug“ Stellung zu nehmen. Gerne nimmt die FAMH diese Gelegenheit wahr. Unsere Stellungnahme widerspiegelt den Willen unserer Mitglieder, also von öffentlichen und privaten Auftragslabors der Schweiz.

 

Die FAMH nimmt in diesem Schreiben nur Bezug auf die Artikel betreffend der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Es sind diese Änderungen, welche für die FAMH von besonderer Bedeutung sind, da sie das Territorialitätsprinzip – ein zentrales Institut im Schweizer Gesundheitswesen – torpedieren. Die FAMH erachtet dies als hochproblematisch. Die geplante Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gefährdet die Qualität der medizinischen Versorgung, ohne einen Vorteil auf monetärer Seite zu bringen.

Anpassungen müssen immer Interesse der Schweizer Patientinnen und Patienten erfolgen
Die FAMH begrüsst grundsätzlich alle Bestrebungen, welche das medizinische Angebot für die Schweizer Patientinnen und Patienten verbessern sollen. Ob eine Massnahme das Angebot im Schweizer Gesundheitswesen verbessert, muss sich anhand empirischer Evidenz nachweisen lassen. Diese Evidenz ist im vorliegenden Fall der Zusammenarbeit mit medizinischen Leistungserbringern im grenznahen Ausland klar nicht vorhanden. Dies hält auch der erläuternde Bericht des Bundesrates mit Verweis auf die seit Jahren laufenden Pilotprojekte fest.

Die FAMH steht der Vorlage daher ablehnend gegenüber. Es ist im vorliegenden Fall höchst zweifelhaft, ob die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen steigen wird und die Schweizer Versicherten von den Anpassungen profitieren werden. Es besteht im Gegenteil
die konkrete Gefahr, dass mit der Untergrabung des Territorialitätsprinzips die Qualität der Gesundheitsversorgung aufs Spiel gesetzt wird.

 

Das Territorialitätsprinzip sichert die Qualität
Qualitätssicherung und Patientensicherheit stehen für die FAMH an erster Stelle. Der Verband selber setzt sich denn auch konsequent für den Erhalt der Qualität im Gesundheitswesen ein. Gemäss Standesordnung des Verbands beispielsweise müssen dessen Mitglieder, zusätzlich zu den von der QUALAB verlangten Ringversuchen, für alle von ihnen verrechneten Analysen laufend an von den Fachgesellschaften anerkannten externen Qualitätskontrollen teilnehmen.

Aus Gründen der Qualitätssicherung erachtet der Verband auch das Territorialitätsprinzip als eminent wichtig. Es ist ein zentraler Grundsatz der schweizerischen Krankenpflegeversicherung, denn es stellt sicher, dass Krankenversicherer ihre Abgeltungen nur an jene Leistungserbringer leisten, welche den vorgeschriebenen qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Die Untergrabung dieses Prinzips ohne adäquate Ausgleichsmassnahmen zur Qualitätssicherung werden sich über kurz oder lang negativ auf die heute hohe Qualität des Schweizer Gesundheitswesens auswirken.

Neben der Qualität schützt das Territorialitätsprinzip auch die Privatsphäre von Schweizer Patientinnen und Patienten. Über Daten, welche von Leistungserbringern im Ausland erhoben und gespeichert werden, verliert der Versicherte jegliche Kontrolle. Gerade bei den oftmals hoch sensiblen Daten bezüglich der eigenen Gesundheit ist dies nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten.

 

Die geplante Änderung bringt keine Vorteile
Nicht nur enthält die Vorlage die oben aufgezeigten Gefahren, die geplanten Änderungen bringen zudem keine ersichtlichen Vorteile. Der erläuternde Bericht hält beispielsweise mehrfach fest, dass keine kostensenkenden Auswirkungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nachgewiesen werden konnten.

Wie oben bereits angetönt wurde, fehlt zudem ein Hinweis darauf, wie der Bundesrat gedenkt, die qualitätssichernde Wirkung des Territorialitätsprinzips zu substituieren. Der Bericht geht nicht darauf ein, wie sich ausländische Dienstleister auf schweizerische Qualitätsstandards verpflichten müssen und wie die Einhaltung dieser Standards konkret sichergestellt werden soll. Die FAMH will betonen, dass ohne entsprechende Massnahmen ein Dammbruch in Sachen Qualitätssicherung im Schweizer Gesundheitswesen droht.

 

Fazit
Zusammengefasst ist die FAMH der Meinung, dass bei den geplanten Änderungen, welche eine dauerhafte „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ ermöglichen wollen, die negativen Aspekte bei Weitem überwiegen. Noch klarer ausgedrückt, lassen sich aus der Optik der FAMH schlicht keine positiven Auswirkungen ausmachen. Besonders verheerend ist die Tatsache, dass mit der Aushebelung des Territorialitätsprinzips die heute hochstehende Qualität des Schweizer Gesundheitswesens gefährdet wird. Dies umso mehr, als der Bundesrat keine Massnahmen vorsieht, welche die Qualität der Leistungen von ausländischen Leistungserbringern sicherstellt.

Deshalb lehnt die FAMH die Vorlage in dieser Form ab.

Wir hoffen, mit diesem Schreiben die Position der FAMH nachvollziehbar dargelegt zu haben und bitten Sie höflich, unseren Bemerkungen Rechnung zu tragen.

Stellungnahme


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