AL | Anpassung der Vergütung SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)


Mit Befremden hat die FAMH davon Kenntnis genommen, dass die Vergütung für die Analyse auf SARS-CoV-2 auf den 18. September 2020 im Rahmen der Beprobungsstrategie des Bundes erneut gesenkt wird. (Sie finden die Details im unten eingefügten Faktenblatt).

 

Stossend ist daran die wieder einmal kurze Frist der Benachrichtigung sowie die Geringschätzung der Leistungen der gesamten Laborbranche in der Bekämpfung der Pandemie (Stichworte: Planungssicherheit, Dringlichkeit der Resultateübermittlung, etc.). Zudem wird in der neuen Regelung ein Unterschied in der Vergütung für die Auftragslaboratorien und die Spitallaboratorien (Eigenbedarf) gemacht. Das BAG wurde über die Haltung der FAMH schon in Kenntnis gesetzt.

 

Vor diesem Hintergrund wird nochmals deutlich, wie wichtig es wäre, bei der AL ein Rechtsmittel zur Verfügung zu haben. Über die politischen Vorstösse der FAMH in diese Richtung haben wir Sie ja schon mehrfach informiert. Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit bekräftigen uns nur, dass diese Absichten der FAMH in die richtige Richtung gehen.

 

Faktenblatt Neue Krankheit Covid-19 (Coronavirus): Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen medizinischen Leistungen


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