Am 3. März 2025 hat der Nationalrat mit 118 zu 68 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, dass die Tarife der Analysenliste neu zwischen den Tarifpartnern verhandelt werden sollen und die Versicherer dabei nicht mehr mit allen Laboren Verträge abschliessen müssen. Damit würde vor allem dem Patientenwohl geschadet.
Die Lockerung des Vertragszwangs wird zur Folge haben, dass jede Ärztin und jeder Arzt, welche eine Analyse verschreiben möchten, zunächst für alle Patienten prüfen muss, ob das Partnerlabor einen Vertrag mit der Versicherung des Patienten hat. Ist dies nicht der Fall ist, bleiben nur zwei schlechte Alternativen:
In der Praxis wird der Zugang zu Routineuntersuchungen für Patientinnen und Patienten entsprechend erschwert, es sei denn, diese sind bereit, die Kosten zu bezahlen. Damit steigt das Risiko von Verzögerungen oder Fehldiagnosen sowie unangemessenen Behandlungen. Solch unzumutbare Risiken sind mit dem Auftrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht vereinbar.
Darüber hinaus würde die Einführung der Vertragsfreiheit, selbst für eine einzige Kategorie von Leistungserbringern, die Übernahme von Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung verkomplizieren, mit unterschiedlichen Grundsätzen je nach Kanton, aber auch je nach Leistungserbringer.
Dies würde zu unterschiedlichen Vergütungen zwischen Kantonen und den Versicherern führen, und der Abschluss von Verträgen würde die Arbeitsbelastung aller beteiligten Akteure erhöhen.
Geht man von 100 privaten Labors und 40 Versicherern aus, so bedeutet dies, dass nicht weniger als 4000 Verträge für rund 1'200 Tarifpositionen abgeschlossen werden müssten, die je nach Krankenkassenvertrag unterschiedliche Preise beinhalten können. Dies würde zu einem sehr erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand für alle Seiten führen.
Die Vorlage bringt weder mehr Innovation noch Kostensenkungen oder ein effizienteres System. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Ständerat in den weiteren Beratungen an seiner ablehnenden Haltung festhält und damit weiterhin die Einschätzung des Bundesrats und der Kantone teilt.