Arbeitssicherheit in Laboratorien


Die schweizerische Gesetzgebung verlangt auch von den Laboratorien, dass sie alle Massnahmen zum Schutz der Arbeit­nehmer vor Berufsunfällen und -krankheiten sowie vor Gesund­heits­be­ein­träch­tigungen treffen. Ebenfalls müssen ver­schiedene organi­sato­ri­sche und operative Vorgaben nachweisbar dokumentiert sein.

 

Warten Sie nicht mit der Umsetzung dieser Vorgaben bis zu einer Behördenkontrolle. Handeln Sie bereits jetzt. Die Umsetzung ist dann planbar und kann so effizient wie möglich und ohne Druck erfolgen.

 

Die Teilnahme an der FAMH-Lösung Arbeitssicherheit erleichtert Ihnen das Umsetzen der Vorgaben. Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie eine umfassende Dokumentation, die alle gesetzlichen Aspekte abdeckt. Durch das Anpassen dieser Dokumentation an Ihr Unternehmen, die Durchführung der Gefährdungsermittlung mit anschliessender Massnahmenplanung sowie die Schulung und Information der Mitarbeitenden können Sie davon ausgehen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

 

Kontakt:

AEH Zentrum für Arbeitsmedizin
Ergonomie und Hygiene AG
Militärstrasse 76
8004 Zürich

Tel. 044 240 55 50
Fax 044 240 55 56
E-Mail FAMH@aeh.ch

 


 

 

 

 


 

 

 


zurück