Einführung von Schnelltests


Um eine Covid-19 Infektion festzustellen, können zusätzlich zu den bereits angewendeten Tests (PCR-Tests) ab dem 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung. Es können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.

 

Die Genauigkeit der Schnelltests wurde durch das «Centre national de Référence pour Infections Virales Emergentes» (CRIVE) in Genf evaluiert. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infektiös ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gemäss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein. Auch bei nicht symptomatischen Personen, die eine Meldung der Swiss Covid App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests möglich. Alle Personen, die mittels eines Schnelltests positiv getestet wurden, sollten sich umgehend in Isolation begeben.

 

Die Schnelltests werden vom Bund vergütet - allerdings ausschliesslich für diejenigen Personen, auf die die Empfehlungen des BAG zutreffen.

 

Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80882.html

 

Weitere Informationen: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/63488.pdf


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