Der Ständerat hält am 4. Juni 2025 an seinem Entscheid fest und tritt nicht nicht auf die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend die Tarife der Analysenliste (24.037) ein. Der Ständerat lehnt damit einen Wechsel von behördlich festgelegten zu verhandelten Tarifen ab, da er Blockaden zwischen den Tarifpartnern befürchtet. Die zusätzlich vom Nationalrat vorgeschlagene Vertragsfreiheit hätte das System noch verkompliziert, ohne medizinisch oder wirtschaftlich einen Mehrwert zu bringen.
Damit ist das Geschäft erledigt.