Die FAMH hält fest, dass Auslandspreisvergleiche nur differenziert erfolgen dürfen


Der Ständerat hat am 6. Dezember entschieden, eine Motion zur Senkung der Labortarife anzunehmen. Dabei wird insbesondere mit den Preisen für Analysen im Ausland argumentiert. Die FAMH hält fest, dass Preisvergleiche mit dem Ausland nur bedingt zulässig sind. Die Finanzierungsstruktur des Gesundheitswesens ist dabei genauso zu beachten wie eine Kaufkraftbereinigung. Zudem unterstützt die FAMH den Prozess des BAG zur Revision der Tarife der Analysenliste. Dieser läuft bereits seit dem 16. Dezember 2020.

 

Beitrag Tagesschau 6.12.21 mit Stellungnahme der FAMH:

https://www.srf.ch/play/tv/redirect/detail/7a8c53a0-cc5c-4e7e-a3dd-678b3c4c416d


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