Der «Runde Tisch Kostendämpfung» hat am 27. Oktober 2025 konkrete Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten vorgestellt. Zwei davon betreffen auch die Labormedizin. Die medizinischen Laboratorien der Schweiz nehmen die neue Tarifregelung zur Auftragserteilung in TARDOC zur Kenntnis aber fürchten bei einer Kürzung der Auftragstaxe um die Versorgungssicherheit.
Der vom «Runden Tisch Kostendämpfung» erstellte Bericht zuhanden Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider empfiehlt einen Verzicht auf die Entrichtung einer Fee for Service im Zusammenhang mit der elektronischen Auftragserteilung sowie der Kürzung der Auftragstaxe um 10 Franken. FAMH/FAMH Labor-Kodex schliessen sich der Empfehlung zum künftigen Verzicht auf ein Fee for Service an, stellen sich jedoch entschieden gegen die ungerechtfertigte Kürzung der Auftragstaxe.
Vergütung elektronischer Auftragserteilung in TARDOC erübrigt Fee for Service
Durch den TARDOC, wird die Vergütung der Auftragserteilung, inklusive der elektronischen Verordnung, nunmehr über die neuen ambulanten Tarife geregelt und abgegolten. «Mit dem Systemwechsel wird Klarheit im Zusammenhang mit der elektronischen Erfassung und Abgeltung von Laboraufträgen geschaffen. Die Fee for Service für die elektronische Verordnung hat damit ausgedient», zeigt sich Nicolas Vuilleumier, Präsident der FAMH, überzeugt und betont das nach Ablauf der Übergangsfrist per 1. Juli 2026 deren Ausrichtung nicht mehr sachgerecht ist.
Kürzung der Auftragstaxe gefährdet regionale Versorgungssicherheit
FAMH/FAMH Labor-Kodex lehnen die vom Runden Tisch vorgeschlagene Kürzung der Auftragstaxe um 10 Franken per 1. Juli 2026 entschieden ab, weil sie bereits heute den tatsächlichen Aufwand der Labore im Bereich der Prä-Analytik und weiterer damit zusammenhängender Arbeiten nicht mehr abdeckt – weitere Einsparungen hätten eine Verschlechterung der Patienten- und Versorgungssicherheit zur Folge. «Für uns ist dieser Kürzungsvorschlag von 10 Franken nicht nachvollziehbar, weil er die Existenz regionaler, mittlerer und kleiner Labore bedroht. Diese sind ein zentrales Element des Gesundheitssystems und stellen die wichtige Versorgung vor Ort sicher.» stellt Mattia Maffioretti, Vize-Präsident des FAMH Labor-Kodex, klar. Zudem widerspreche die Kürzung neben den gesetzlichen Vorgaben des KVG, wonach Tarife betriebswirtschaftlich zu bemessen und sachgerecht zu strukturieren seien, auch Zusicherungen des EDI vor Abschluss von transAL-2 keine weiteren Tarifanpassungen durchzusetzen: «Es wurde uns vom EDI versichert, dass es während dem laufenden transAL-2-Prozess zu keinen weiteren Tarifschnitten kommen wird. Dieses Versprechen wird mit der willkürlichen Kürzung der Auftragstaxe gebrochen, und das akzeptieren wir nicht.»
Überproportionale Kürzung der Labortarife
Die Labormedizin ist eine Schlüsseldisziplin des Gesundheitswesens, verursacht dabei jedoch nur knapp 3% der Kosten zu Lasten der OKP. Obwohl sie – gemäss dem Runden Tisch – mit rund 85 Mio. Franken mehr als 25% zum Sparziel von 300 Mio. Franken beitragen soll, war sie nicht Teil der Expertengruppe. Die Einsparungen auf dem Rücken der Labore sind massiv überproportioniert, zumal der Sektor über die letzten Jahre im Bereich der Analysenliste bereits Einsparungen von über 20% hinnehmen musste, währenddem in den Labors die Kosten u. a. durch neue Regulierungen massiv gestiegen sind.
Angesichts der grossen Bedeutung der Empfehlungen des Runden Tisches für die betroffenen Leistungserbringer ist es umso wichtiger, dass diese frühzeitig und transparent einbezogen werden. Die FAMH regt daher an, relevanten Akteuren im Gesundheitswesen von Beginn an eine offene und partnerschaftliche Mitwirkung zu gewähren.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Dr. med. Dieter Burki, Vorstandsmitglied, FAMH
dieter.burki@sonicsuisse.ch / +41 79 815 28 71
Auftragstaxe
Die Auftragstaxe ist eine Pauschale gemäss amtlichem Labortarif, mit der – neben den Kosten z.B. für Entnahmematerial, Logistik, IT-Systeme, Qualitätsmanagement – alle administrativen und organisatorischen Tätigkeiten die dem Labor bei der Annahme und Bearbeitung eines Auftrags obliegen, abgegolten werden – zum Beispiel die Eingabe, Prüfung und Korrektur von Patientendaten und Verordnungen. Sie sind für eine korrekte und sichere Laboranalytik unerlässlich.
Fee for Service
Wenn ein Labor einen Teil dieser Aufgaben an die Ärztin oder den Arzt überträgt, handelt es sich um zusätzliche medizinische Leistungen, die ausserhalb der regulären TARMED‑Tarife stehen und damit nicht abgegolten sind. Diese können in der Folge durch ein Labor mit einer Fee for Service einzeln und direkt an die Ärzteschaft vergütet werden.