Das Bundesamt für Gesundheit hat am 11.6.2026 eine Kürzung der Auftragstaxe von 5 Franken sowie Kürzungen auf den zehn umsatzstärksten Analysen von -10% bis -20% und weitere Anpassungen der Analysenliste bekannt gegeben. Diese treten ab dem 1. Juli 2026 in Kraft, trotz gegenteiliger Aussagen des Bundesrats, keine weiteren Kürzungen zu veranlassen.
Die Tarifkürzung basiert auf der Massnahme 8 des Runden Tisches «Massnahmen zur Kostendämpfung» von Oktober 2025. Wie im entsprechenden Bericht ersichtlich ist, hat die FAMH Kürzungsvorschläge als nicht sachgerecht abgelehnt und gleichzeitig zur Kenntnis genommen, dass die Vergütung der elektronischen Auftragserteilung nunmehr im TARDOC abgegolten sind. Sie hat ihren Mitgliedern auf dieser Basis empfohlen, ab dem 1. Juli 2026 auf die «fee for service für die elektronische Verschreibung» zu verzichten.
Die Einsparungen sind unverhältnismässig
Die Labormedizin ist eine Schlüsseldisziplin des Gesundheitswesens, verursacht dabei jedoch nur knapp 4% der Kosten zu Lasten der OKP. Obwohl sie mit rund 80 Mio. Franken mehr als 25% zum Sparziel von 300 Mio. Franken des Runden Tisches beitragen muss, war sie nicht Teil der Expertengruppe.
Die Einsparungen auf dem Rücken der Labore sind überproportioniert, unverhältnismässig und berücksichtigen die geltenden betriebswirtschaftlichen Grundsätze zur Bemessung von Tarifen nicht (KVG Art. 43 Abs. 4). Insgesamt bedeuten die Tarifeingriffe der letzten 20 Jahre eine Senkung von 30 %, obwohl weder die Entwicklung der Lebenshaltungskosten noch die der Betriebskosten berücksichtigt wurden.
Kein Gesundheitsdienstleister würde akzeptieren, dass seine Vergütung zwei Jahrzehnte lang aufgrund politischen Drucks sinkt, obwohl dies zu keiner messbaren Verlangsamung des Prämienanstiegs geführt hat.
Die FAMH verlangt im Rahmen der laufenden Tarifrevision transAL-2 eine Korrektur dieser Kürzungen
Die Tarifkürzungen sind als vorgezogene Massnahme von transAL-2 deklariert. Was die Auftragstaxe betrifft, fusst der Entscheid zu deren Kürzung weder auf einer Kostenanalyse noch auf einer stichhaltig dokumentierten Begründung. Auch für die 10 weiteren betroffenen Analysen wurde keine objektive Begründung vorgelegt. Dieser Beschluss stützt sich auf eine voreingenommene politische Sicht, welche die labormedizinischen Realitäten ausser Betracht lässt. Dies mit dem alleinigen Ziel, die von unseren Behörden festgelegten Einsparungsvorgaben zu erfüllen.
Bereits heute deckt die Auftragstaxe nicht mehr die Kosten, die den Labors tatsächlich für die präanalytischen Tätigkeiten und die zahlreichen damit verbundenen Leistungen entstehen.
Die Bundesbehörden haben mehrfach versichert, dass bis zum Abschluss des transAL-2-Prozesses keine zusätzlichen Kürzungen über die Tarifkürzung im Sommer 2022 hinaus erfolgen würden. Die Einhaltung von eingegangenen Zusicherungen ist eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Wir erwarten von unseren Behörden, dass sie sich daran mit der Sorgfalt und Verantwortung halten.
Vergütung der Auftragserteilung neu in TARDOC enthalten
Mit dem neuen ambulanten Arzttarif TARDOC ist nunmehr geregelt, dass die blosse Ausstellung von Verordnungen, auch jener die digital/elektronisch erfolgen, zu den im TARDOC vergüteten ärztlichen Leistungen gehört (TARDOC Pos. Nr. AA.00.0010). FAMH nimmt diese regulatorische Entwicklung zur Kenntnis.
Die FAMH erachtet deshalb die Ausrichtung zusätzlicher Zahlungen («fee for service») an den Verordner für die blosse elektronische Verordnung nach Ablauf der Übergangsfrist, d.h. ab dem 01. Juli 2026, als nicht mehr zulässig.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass nach dem 01. Juli 2026 BAG und santéservices (vormals tarifsuisse) gegen solche Zahlungen vorgehen werden. Es geht dabei um die Geltendmachung der Weitergabepflicht gegenüber den Empfängern dieser Zahlungen (gemäss Art. 56 Abs. 3 KVG) sowie um Sanktionen wie z.B. Bussen gemäss Art. 59 KVG.
Die FAMH begrüsst die angekündigte Stellungnahme des BAG zur Zusammenarbeit von Laboren und Verordnern im Allgemeinen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Dr. med. Dieter Burki, Vorstandsmitglied, FAMH
dieter.burki@famh.ch / +41 79 815 28 71