Am 1. Juni 2012 sind die Änderungen der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) in Kraft getreten. Diese regeln den beabsichtigten Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen wie Laboratorien (Forschung, Diagnostik), Produktionsanlagen, Gewächshäusern und Tierställen.