Anleitungen zur Fortbildung und zur Liste der besuchten Fortbildungskurse

Grundlage

Eine Fortbildung ist obligatorisch für alle Träger eines FAMH-Titels (§ 7.2. al. 3 des Reglements und Weiterbildungsprogramms zum Spezialisten für labormedizinische Analytik FAMH). Die beauftragte Kommission hat ein Fortbildungsreglement erarbeitet, das von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) genehmigt wurde und das Sie auf dieser Webseite konsultieren und/oder herunterladen können:


FAMH-Fortbildungsreglement (PDF)

Kurse

Gemäss diesem Reglement müssen Sie jährlich 50 Stunden Kurse besuchen (plus 30 Stunden Selbststudium), unabhängig von der Anzahl FAMH-Titel die Sie führen. Sie können auch Kurse in anderen Fächern als in Ihrem FAMH-Fach besuchen. Eine Liste von Kursen, die für die FAMH-Fortbildung anerkannt sind, finden Sie unter:

Liste der anerkannten Kurse

Diese Liste ist nicht umfassend und wird es auch nie sein. Sie können jederzeit Kurse, die Sie besucht haben oder die Sie besuchen wollen, zur Anerkennung vorschlagen. Der Begriff "Kurs" beinhaltet auch Kurse oder Vorträge, die Sie selber geben, sowie Kongresse, Symposien, offizielle Kommissionssitzungen welche die Laboratorien betreffen, wissenschaftliche Zusammenkünfte etc. Sie finden eine Richtlinie zur Anerkennung der Kurse und der anrechenbaren Stunden unter:

Richtlinie für die Anerkennung von Kursen
Richtlinie für die Anerkennung von Kursen (PDF)

Evaluation der Kurse

Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Evaluation von besuchten Kursen mitzuteilen. Ein Evaluationsformular befindet sich auf dieser Webseite:

Evaluation (Word)
Evaluation (PDF)

Die Kursevaluation ist fakultativ.

Liste der besuchten Kurse

(ehemals "Fortbildungspass")

Die besuchten Kurse müssen auf einer Liste aufgeführt werden. Der "Fortbildungspass" wurde aufgegeben zu Gunsten einer einfachen Liste, die Sie selber gestalten können. Ein entsprechendes Modell finden Sie unter:

Modell einer Liste für die Eintragung der besuchten Kurse (Excel)
Modell einer Liste für die Eintragung der besuchten Kurse (PDF)

Meldepflicht

Die besuchten Kurse tragen Sie fortlaufend in die Liste ein und sammeln die Atteste.

Der Termin für das Führen der Liste ist jeweils der 31. Januar des Folgejahres.

 

Nach Aufforderung (Stichprobenauswahl) reichen Sie die Unterlagen an das Generalsekretariat FAMH ein.

Veröffentlichung einer Positivliste

Das Reglement sieht die Veröffentlichung einer Liste aller Titelträger vor, welche die Fortbildungsbestimmungen erfüllt haben (Positivliste). Eine solche Liste wurde bisher noch nicht veröffentlicht.

Kontrolle

Eine Kontrolle der Liste und Atteste wird jährlich per Stichprobe durchgeführt werden. Es ist deshalb wichtig, diese Dokumente aufzubewahren.

Anwendung

Da das Reglement am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, sind die Richtlinien ab diesem Datum in Kraft. Die Übergangsbestimmungen sind seit dem 31.12.2003 beendet.

Sanktionen

Das FAMH-Weiterbildungsreglement der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sieht in § 7.1 bei Nichterfüllung der Bestimmungen des Reglements "Fortbildung für FAMH-Titelträger" Massanahmen und/oder Sanktionen vor. Diese können von der einfachen Verwarnung bis zum Entzug des Titels gehen.
zurück