Gleichwertigkeitsprüfung

Notwendigkeit eines FAMH-Titels oder einer entsprechenden Anerkennung der Gleichwertigkeit

 

Einleitend ist festzuhalten, dass der FAMH-Titel oder eine entsprechende Gleichwertigkeit zwar unbestreitbar einen Vorteil für die Arbeit in einem medizinischen Labor bietet. Allerdings ist ein FAMH-Titel oder eine entsprechende Gleichwertigkeit  für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ohne oberste Leitungsfunktion keine Voraussetzung. Einzig die Laborleitung mit fachlicher Hauptverantwortung für Laboranalysen muss über den entsprechenden FAMH-Titel oder über die entsprechende Anerkennung der Gleichwertigkeit verfügen (siehe auch KVV Art 54).

 

Wege für Inhaber/innen eines ausländischen Weiterbildungsabschlusses in Labormedizin zum FAMH-Titel oder zur Anerkennung der Gleichwertigkeit

 

Option A: Die Anerkennung einer Gleichwertigkeit erfolgt durch das Bundesamt für Gesundheit. Die FAMH hat diese Entscheidkompetenz nicht.
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer labormedizinischen Weiterbildung gilt das Kapitel I der Richtlinie 2005/36/EG: In diesem Fall erfolgt keine „automatische“ Anerkennung, wie dies etwa bei Medizinalberufen (Ärzte, Apotheker etc.) der Fall ist. Im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens erfolgt eine materielle Überprüfung der Dauer und des Inhalts der ausländischen Weiterbildung, basierend auf den eingereichten Nachweisen. Dabei wird die ausländische Weiterbildung mit der FAMH-Weiterbildung verglichen. Es handelt sich daher stets um eine Prüfung jedes Einzelfalls.

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Analysenliste/Laboratorien-und-Laborleiter.html

Kann ein Gesuchsteller oder eine Gesuchstellerin die schriftlichen Nachweise der labormedizinischen Weiterbildung nicht liefern, die vom BAG für eine Anerkennung der Gleichwertigkeit verlangt werden, namentlich weil die Weiterbildung schon lange zurückliegt, sollte als Alternative zum Gesuch um Anerkennung der Gleichwertigkeit seiner Weiterbildung beim BAG die Option B prüfen.

 

Option B: Die FAMH anerkennt Vorleistungen von ausländischen Weiterbildungsabschlüssen in Labormedizin und reduziert die Weiterbildungsdauer zum Erhalt eines FAMH-Titels.
Dafür muss bei der FAMH das Dossier eingereicht werden. Nach der Absolvierung einer Aufnahmeprüfung oder eines Kolloquiums beurteilt der Fachausschuss der FAMH die Frage, welche Teile der ausländischen labormedizinischen Weiterbildung als gleichwertig mit der FAMH-Weiterbildung anerkannt werden können und in welchem Umfang die ausländische Weiterbildung durch Praktika in einem medizinischen Labor in der Schweiz ergänzt werden muss. Dies kann im besten Fall zu stark reduzierten Weiterbildungszeiten führen.
Abgeschlossen wird die Weiterbildung aber stets mit einem Schlussexamen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens wird ein FAMH-Weiterbildungstitel erteilt.

Falls Fragen zu den beiden Optionen bestehen, können Sie sich an die jeweils zuständige Stelle wenden.