BAG - Klärung Multilplex-PCR


BAG Information vom 22.1.2021:

Am 1. Dezember 2020 sind Änderungen der molekularbiologischen Positionen im Fachgebiet Mikrobiologie in Kraft getreten, die neu die Verrechnung der gleichzeitigen Amplifikation der Nukleinsäuren mehrerer Keime, Resistenzgene oder Pathogenitätsfaktoren (Multiplex-PCR) regeln (siehe Beilage). Dabei wurde die maximale Anzahl an Analysen festgelegt, die pro Reaktionsansatz verrechnet werden kann. Es hat sich herausgestellt, dass die Formulierung nicht eindeutig ist und zu unterschiedlichen Interpretationen führt. Wir stellen hiermit klar, dass pro Reaktionsansatz insgesamt maximal 5 Keime und/oder andere Parameter verrechnet werden können, das bedeutet 1 Keim, Resistenzgen oder Pathogenitätsfaktor als 1. Keim Resistenzgen oder Pathogenitätsfaktor und 4 Keime, Resistenzgene oder Pathogenitätsfaktoren als zusätzliche Keime, Resistenzgene oder Pathogenitätsfaktoren.

Bei der nächsten regulären Anpassung der Analysenliste wird die Limitation der betroffenen Positionen eindeutiger formuliert.


Per 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Änderungen der Analysenliste: Klarstellung

AL-Änderungen per 1.12.2020


zurück