Weiterbildungsreglement

 

Zum Zwecke der Qualitätssicherung im Bereiche der labormedizinischen Diagnostik und im Sinne einer gesamtschweizerischen Vereinheitlichung soll ein mindestens 4-jähriger interdisziplinärer Weiterbildungsgang in labormedizinischer Diagnostik in den Fachgebieten Hämatologie, klinische Chemie, klinische Immunologie, medizinische Mikrobiologie geschaffen werden.

 

Dieser besteht aus einer 3-jährigen monodisziplinären Weiterbildung in einem der Fachgebiete (Hauptfach) sowie einer einjährigen (12 Monate) von einem oder dreier weiterer Fachgebiete (Nebenfächer). Wird mehr als ein Nebenfach gewählt, verlängert sich die Ausbildung entsprechend um je 12 Monate.

Falls eine rein monodisziplinäre Weiterbildung gewünscht wird, kann das vierte Jahr der Weiterbildung im Hauptfach absolviert werden und durch Tätigkeiten in der Klinik bzw. In den entsprechenden Forschungszweigen ergänzt werden. Die Weiterbildung in medizinischer Genetik besteht aus vier Jahren ausschliesslich im medizinisch-genetischen Fachgebiet.

 

Die praktische Durchführung und Überwachung der Weiterbildung, wie auch die Titelverleihung wird dem Verband „Die Medizinischen Laboratorien der Schweiz FAMH“ (Foederatio Analyticorum Medicinalium Helveticorum) übertragen.

 

Dieses Reglement und Weiterbildungsprogramm umschreibt die verschiedenen Titelformen, die für Voraussetzungen für den Erwerb, die Weiterbildung im Einzelnen, die Voraussetzungen der Titelverleihung und -führung sowie Übergangsregelungen.

 

Ziel der Weiterbildung ist das Erreichen von Professionalität in Analytik und Labormanagement, sowie der Erwerb von Grundlagen für die Kommunikation mit den auftraggebenden Ärzten. In Anbetracht der wachsenden Komplexität der Analysen nimmt der Laborspezialist eine zunehmend wichtige Rolle ein. Im präanalytischen Bereich legt er Vorbedingungen für die Analysendurchführung fest und ist in der Lage, bei der Auswahl der Analysen zu beraten. Weiter hat er die Befunde im Hinblick auf die Aussagekraft der Analysenresultate und ihrer Grenzen zu beurteilen. Die Zusammenarbeit des Laborspezialisten mit dem behandelnden Arzt ist Grundlage für Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit labormedizinischer Interventionen, wie sie vom Gesetz gefordert werden.

 

Das vorliegende Weiterbildungsprogramm 5.11.2012 genehmigt. Es tritt auf den 1.Januar 2013 in Kraft und ersetzt das "Weiterbildungsprogramm zum Leiter medizinischer Laboratorien (bzw. Spezialisten für labormedizinische Analytik)" vom 1. März 2001 sowie alle seither erfolgten Änderungen.

 

 

Kandidaten und Kandidatinnen, die die Aufnahmeprüfung in den Weiterbildungsgang vor dem 1.1.2013 bestanden haben, schliessen ihre Weiterbildung nach dem Reglement vom 1.3.2001 (inklusive allen Modifikationen) ab.

Aktuelles Weiterbildungsreglement (1.1.2013, Modifikationen vom 1.1.2018, 1.6.2019 und 1.7.2022) und Anhänge I und II

Altes Weiterbildungsreglement (1.3.2001)